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conpec Broschüre 2009

Broschüre 2009 (PDF): hier
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RIESTER-RENTE

Wer wird gefördert?

Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung? Riester-Förderung für alle Arbeitnehmer:
Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.
 
Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden - z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police.
 
Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Riester-Rente, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.

Rürup-Rente ist auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten
Nicht gefördert werden Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Personen, die bereits eine Rente aufgrund ihres Alters, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen.

Riester-Rente

 Die Grundlagen
 Förderbeträge
 Wer wird gefördert?
 Eingeschränkte Flexibilität
 Eigenvorsorge wichtig
 Die Beitragsphase
 Die Rentenphase
 Der richtige Vertrag
 Riester: Hartz-4-fest

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Email: info@conpec.de                      Informationen gem. §11 VersVermG