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HAUSRATVERSICHERUNG
Vermeiden Sie Unterversicherung Eingeschränkte Leistungen: Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sollte dem Betrag entsprechen, der im Ernstfall für die Neuanschaffung des Hausrats aufgewendet werden müsste. Deshalb setzen viele Verbraucher die Versicherungssumme zu niedrig an. Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich im Schadenfall heraus, dass man unterversichert ist, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Einbruch oder Brand nur ein Teil des Schadens ersetzt. Beträgt etwa die Versicherungssumme 40.000 Euro bei einem Gesamtwert des Hausrats von inzwischen 60.000 Euro, ist man mit 33 Prozent unterversichert. Kommt es dann bspw. beim Wohnungsbrand zu einem Schaden von 12.000 Euro, ersetzt die Hausratversicherungnur zwei Drittel, also 8.000 Euro.
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