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conpec Broschüre 2009

Broschüre 2009 (PDF): hier
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AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG

Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert. Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.

Jedoch stellen niedergelassene Ärzte selbst in diesen Ländern oft Privatrechnungen aus, die meistens sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet. Außerhalb der o.g. Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt nicht krankenversichert! Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen!

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AUSLANDSKRANKENVERS.

 Leistungsumfang
 Reisegepäckversicherung
 Reiseunfallversicherung
 Reiserücktrittskostenvers.

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