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AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG
Leistungsumfang - Was die Auslandsreisekrankenversicherung u.a. bietet: • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär) • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus • Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
Bitte beachten Sie: • Keine Gesundheitsprüfung • Vorerkrankungen sind ausgeschlossen. • Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden • Höchstalter für den Vertragsabschluss bis 42 Tage ist das 79. Lebensjahr und bei Reisen bis 365 Tage das 69. Lebensjahr • Vom 70. - 79. Lebensjahr wird ein Beitragszuschlag erhoben • Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise • Familienversicherung: gilt in der Auslandsreisekrankenversicherung für Sie, Ihren Partner und die ständig im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
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